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Allgemeines Hessisches Landtagswahlsystem

Start / Allgemeines Hessisches Landtagswahlsystem

    Hessisches Landtagswahlsystem

   Besonderheiten

Besonderheiten

– Erst- und Zweitstimme heißen Wahlkreisstimme bzw. Landesstimme.

– Hessen ist das einzige Bundesland mit einem passiven Wahlrecht erst ab dem 21. Lebensjahr.

   Abgeordnetenzahl

Abgeordnetenzahl

Der Landtag besteht aus mindestens 110 Sitzen. Davon werden 55 Mandate in Einmannwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über geschlossene Listen vergeben.

   Wahlperiode

Wahlperiode

Die Legislaturperiode wurde durch einen Volksentscheid am 22. September 2002 von vier auf fünf Jahre verlängert.

   Aktives und passives
       Wahlrecht

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in Hessen hat. Passiv wahlberechtigt, also wählbar ist, jeder Wahlberechtigte, der mindestens 21 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr in Hessen wohnt.

   Stimmenzahl

Stimmenzahl

Jeder Wähler hat wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Interessant ist die Namensgebung: Die von der Bundestagswahl bekannte Erststimme heißt Wahlkreisstimme, die Zweitstimme wird Landesstimme genannt. Auf diese Weise will man Missverständnisse beim Wähler hinsichtlich der Bedeutung der jeweiligen Stimme vermeiden. Mit der Wahlkreisstimme wählt man einen Wahlkreiskandidaten, mit der Landesstimme die Landesliste einer Partei. Diese Regelung wurde erst 1988 von der CDU/FDP-Koalition auf Wunsch der FDP eingeführt. Zuvor hatte jeder Wähler nur eine Stimme, die gleichzeitig für den Wahlkreiskandidaten und die Landesliste einer Partei gewertet wurde.

   Wahlkreiseinteilung

Wahlkreiseinteilung

Im Gegensatz zur Bundestagswahl sind in Hessen keine festen Toleranzgrenzen für die Größenabweichungen der Wahlkreise vorgesehen.

   Sperrklausel

Sperrklausel

Die Fünf-Prozent-Hürde wurde abgeschafft. Eine explizite Sperrklausel gibt es damit nicht mehr, nur noch eine mathematische Sperrklausel (faktische Sperrklausel), die im Schnitt bei dem Stimmenanteil für einen halben Sitz liegt.

Beispielsweise liegt für eine Stadt wie Frankfurt am Main mit 93 zu verteilenden Sitzen der kritische Stimmenanteil bei ca. 0,54 %. Bei der Wahl 1997 wäre etwa die NPD mit knapp 0,45 % (1.190 Stimmen) gescheitert, während die STATT-Partei mit fast 0,6 % (1.558 Stimmen) der Stimmen einen Sitz bekommen hätte.

   Sitzzuteilungsverfahren

Wahlperiode

Die Legislaturperiode wurde durch einen Volksentscheid am 22. September 2002 von vier auf fünf Jahre verlängert.

   Sitzverteilung

Sitzverteilung

In den Wahlkreisen sind diejenigen Kandidaten gewählt, die die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Wahlkreisstimmen erzielt haben. Für die Verteilung der Gesamtmandate nach Verhältniswahlgrundsätzen werden von der Ausgangszahl von 110 Sitzen diejenigen Wahlkreissitze abgezogen, die von Kandidaten errungen wurden,

– die keiner Landesliste angeschlossen sind oder
– deren Landesliste die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hat.

Diese verbleibende Sitzzahl wird auf die Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde überspringen konnten, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Land erreichten Stimmenzahlen verteilt. Dabei bleiben die Landesstimmen jener Wähler unberücksichtigt, die mit der Wahlkreisstimme einen erfolgreichen Wahlkreiskandidaten gewählt haben, der keiner zugelassenen Landesliste angeschlossen ist.

Von den so auf die Landesliste einer Partei entfallenden Sitze werden die in den Wahlkreisen direkt errungenen Mandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden entsprechend der Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste vergeben. Bewerber, die in einem Wahlkreis gewählt sind, bleiben auf der Landesliste unberücksichtigt. Ist die Landesliste erschöpft, bleiben weitere Sitze unbesetzt.

   Überhang- Ausgleichsmandate

Überhang- Ausgleichsmandate

Gewinnt eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustehen, verbleiben diese Sitze der Partei. Die übrigen Parteien erhalten Ausgleichsmandate. Dazu wird die Gesamtzahl der Abgeordneten von 110 um so viele erhöht, bis unter Einbeziehung der Überhangmandate ein Hare/Niemeyer-konformes Verhältnis erreicht ist.

   Meldungen

Meldungen

– Landtagswahl in Hessen am 22.09.2013

– Landtagswahl in Hessen am 18.01.2009

– Landtagswahl in Hessen am 27.01.2008 

   Links

Links

– Landeswahlgesetz – Landeswahlordnung – Wahlprüfungsgesetz

– Landeswahlleiter

– Hessischer Landtag

– Landtagswahlrecht von Hessen im Vergleich

– Umfragen zur Landtagswahl in Hessen 

   Wahlergebnisse

Ergebnisse

– Ergebnisse der bisherigen
   Kommunalwahlen in Hessen.
   (Siehe Seite Wahlergebnisse) 

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FREIE WÄHLER
Kreisvereinigung
Main-Kinzig

Kreisvorsitzender:
Bünyamin Colak
Postfach 1127
D-63551 Gelnhausen
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Kreisvereinigung
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