Kreistagsbeigeordnete(r)
Unser Ausschussmitglied
Ein Kreisbeigeordneter ist ein Amtsträger auf Ebene eines Landkreises in Deutschland, der den Landrat bei der Erledigung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten unterstützt und bestimmte Geschäftsbereiche leitet.
Aufgaben und Rolle
- Unterstützung und Vertretung: Die Kreisbeigeordneten unterstützen den Landrat. Der Erste Kreisbeigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Landrats im Verhinderungsfall.
- Leitung von Geschäftsbereichen (Dezernate): Der Landrat überträgt den Kreisbeigeordneten die Leitung spezifischer Geschäftsbereiche, wie z.B. Jugend, Soziales, Schulen oder Bauwesen. Innerhalb ihres Dezernats verwalten sie ihren Bereich selbstständig im Rahmen der Beschlüsse des Kreistags und der allgemeinen Richtlinien des Landrats.
- Mitwirkung im Kreisausschuss: Sie wirken im Kreisausschuss mit, der die Verwaltungsbehörde des Landkreises ist und die Beschlüsse des Kreistags vorbereitet und ausführt.
Status und Wahl
- Haupt- oder Ehrenamt: Je nach den Regelungen in der Hauptsatzung des jeweiligen Landkreises und dem Landesrecht können Kreisbeigeordnete hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein.
- Wahl: Sie werden vom Kreistag für eine bestimmte Amtszeit (oft sechs Jahre) gewählt.
- Rederecht: Sie haben das Recht, an Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse teilzunehmen und dort ihre Ansichten darzulegen, meist mit beratender Stimme.
Zusammenfassend sind Kreisbeigeordnete wesentliche Mitglieder der Kreisverwaltung, die gemeinsam mit dem Landrat die Verwaltung des Landkreises leiten und repräsentieren.

